Allgemeine Lizenzbedingungen der pharus53 software solutions GmbH 1. Allgemeines
- Die folgenden allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der pharus53 software solutions GmbH (nachfolgend "Anbieter" genannt) und ihren Kunden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausdrücklich als ausgeschlossen.
2. Bestellvorgang
- Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
- Wenn Sie eines der auf der Website des Anbieters präsentierten vergütungspflichtigen Softwareprodukte erwerben wollen, füllen Sie die Bestellformulare auf der Website bitte vollständig aus. Sie können bei der Bestellung zwischen deutscher und englischer Sprache wählen. Klicken Sie, nachdem Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen gemachten Angaben überprüft haben, den Button "Bestellen". Mit dem Anklicken des Buttons "Bestellen" versenden Sie die Bestellung an den Anbieter und geben ein verbindliches Kaufangebot hinsichtlich der von Ihnen gewählten Software ab.
- Die verbindlich abgegebene Bestellung inklusive dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen können Sie durch Anklicken des Buttons "speichern" als pdf-Dokument auf einem von Ihnen gewählten Datenträger speichern. Durch Anklicken des Buttons "drucken" können sie die verbindlich abgegebene Bestellung und diese Allgemeinen Lizenzbedingungen ausdrucken.
- Nach Verlassen der Bestellebene ist Ihre Bestellung beim Anbieter im Internet nicht mehr abrufbar. Der Anbieter speichert und verwendet die ihm so übermittelten Angaben zur Abwicklung des gewünschten Kaufvertrages. Insbesondere gibt er die Daten, soweit für die Abwicklung der Zahlung erforderlich, an das genannte Kreditkarteninstitut sowie an mit dem Inkasso betraute Unternehmen weiter.
- Der Anbieter wird bei Einverständnis die Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestätigung erfolgt an die von Ihnen im Bestellformular angegeben E-Mail-Adresse. Sobald diese Bestätigung unter der angegebenen E-Mail-Adresse abrufbar ist, ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Widerrufsrecht
- Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, der die vergütungspflichtige Software nicht für seine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit bezieht, so kann dieser seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
pharus53 software solutions GmbH, Feldstrasse 143, 22880 Wedel Mail: info@pharus53.com, Tel.: + 49(0)700 742 787 53, Fax: + 49(0)700 742 78753
- Allerdings erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Software, die zum Download zur Verfügung gestellt wird, mit dem Abschluss des Downloads des zum Aktivieren der vollen Funktionalitäten der Software erforderlichen personenbezogenen Schlüssels (nachfolgend "keyfile" genannt).
- Bei Widerruf hat der Kunde sämtliche ihm gelieferten Daten (insbesondere den Download-Link für das "keyfile") zu löschen.
- Im Falle des berechtigten Widerrufs werden eventuell geleistete Zahlungen vom Anbieter zurückerstattet.
4. Gegenstand und Form der Lieferung
- Sie erhalten die vertragsgegenständliche Software in ausführbarer Form (Objektcode) gemeinsam mit der dazu vom Anbieter freigegebenen Dokumentation in Dateiform.
- Die Lieferung von vergütungspflichtiger Software erfolgt durch Übermittlung eines Hyperlinks, der dem Kunden den Download des "keyfiles" ermöglicht, an die im Bestellformular angegebene Liefer-E-Mail-Adresse.
- Werden Updatelieferungen vereinbart (Updatevertrag), so werden zum Zwecke der Lieferung der Updates Hyperlinks zum Download der keyfiles für die entsprechenden Updates an die im Bestellformular angegebene Liefer-E-Mail-Adresse übermittelt.
- Die Installation der Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.
5. Nutzungsrechte
- Der Anbieter ist Inhaber des vollständigen Urheberrechts sowie aller anderen Rechte an der vertragsgegenständlichen Software außer an denjenigen Teilen der Software, die von Dritten hergestellt wurden bzw. werden. An diesen Teilen ist der jeweilige Dritte Inhaber sämtlicher Rechte und hat dem Anbieter entsprechende Verwertungsrechte eingeräumt.
- Der Umfang der Befugnis zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software richtet sich nach den für die jeweilige Lizenz vorgesehenen, nachfolgend dargestellten Bestimmungen:
- Lizenz "ActiveSlide Trial Edition" (nicht vergütungspflichtig)
- Der Anbieter räumt Ihnen hinsichtlich der nicht vergütungspflichtigen Software "ActiveSlide Trial Edition" unentgeltlich ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software "ActiveSlide Trial Edition" auf Dauer ein. Dieses Nutzungsrecht berechtigt Sie zur Nutzung der Software "ActiveSlide Trial Edition" auf einer unbegrenzten Anzahl von Ausgabegeräten.
- Sie erwerben das nicht-ausschließliche Recht, die Software "ActiveSlide Trial Edition" in beliebiger Zahl lizenzgebührenfrei zu verbreiten. Sie sind verpflichtet, diese Allgemeinen Lizenzbedingungen beizufügen und auf die Website des Anbieters als Originalbezugsquelle der freien Software hinzuweisen.
- Jede entgeltliche Weitergabe an bzw. Übertragung auf Dritte, insbesondere der Verkauf, die Vermietung oder das Verleihen der Software "ActiveSlide Trial Edition" sind ausdrücklich verboten.
- Die in Ziffer 5 d) Nummern (6)-(10) dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen im Rahmen der Lizenz "ActiveSlide Professional Edition" getroffenen Regelungen gelten für die Nutzung der Software "ActiveSlide Trial Edition" entsprechend.
- Die bereits installierte Version der Software "ActiveSlide Trial Edition" kann durch den entgeltlichen Erwerb eines "keyfiles" in eine gebührenpflichtige Version umgewandelt werden. In diesem Fall müssen Sie einen Lizenzvertrag über eine gebührenpflichtige Version abschließen, der mit seinem Abschluss an die Stelle der Lizenzbedingungen für die Software "ActiveSlide Trial Edition" tritt.
- Lizenz "ActiveSlide Professional Edition" (vergütungspflichtig)
- Der Anbieter gewährt Ihnen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Lizenzvergütung das Recht zur Installation und Nutzung eines Exemplares der Software "ActiveSlide Professional Edition" auf jeweils einem einzigen Computer zur Nutzung durch jeweils einen einzigen Benutzer zur gleichen Zeit.
- Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software "ActiveSlide Professional Edition" ausdrücklich zu Ihrem persönlichen eigenen Gebrauch auf einem Ihnen gehörenden tragbaren Ausgabegerät zu installieren. Eine Lizenz darf nicht geteilt werden.
- Sie sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software "ActiveSlide Professional Edition" zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen.
- Jegliche weitere Benutzung, Kopie oder Vertrieb der Software "ActiveSlide Professional Edition" ist untersagt.
- Eine Weitergabe bzw. Weiterveräußerung der Software "ActiveSlide Professional Edition" ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie berechtigt, durch Übermittlung der Software "ActiveSlide Professional Edition" an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen dem Anbieter und Ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Sie sind im Falle einer solchen Weiterveräußerung verpflichtet, dem Anbieter den Namen und die vollständige Anschrift dieses Dritten mitzuteilen. Sie sind außerdem verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der Software "ActiveSlide Professional Edition" zu übergeben und die Software "ActiveSlide Professional Edition" auf bei Ihnen verbleibenden Datenträgern zu löschen.
- Sie sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software "ActiveSlide Professional Edition"zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.
- Copyright - und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software "ActiveSlide Professional Edition" dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software "ActiveSlide Professional Edition" mit zu übertragen.
- Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechteübetragung.
- Mit der Software "ActiveSlide Professional Edition" durch den Anbieter ausgelieferte Bild- und Medienmaterialien (nachfolgend "Mediensammlung") dürfen einzeln in Dateien frei verwendet werden, die im Rahmen der lizenzgerechten Nutzung der Software "ActiveSlide Professional Edition" mit dieser erstellt worden sind. Eine darüber hinausgehende Verbreitung der Mediensammlung an Dritte ist nicht gestattet.
- Im Rahmen der Lizenz "ActiveSlide Professional Edition" bekommen Sie für den Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsschluss ohne zusätzliche Vergütung sämtliche vom Anbieter freigegeben Updates der Software "ActiveSlide Professional Edition" zum Download zur Verfügung gestellt.
- Für sämtliche vom Anbieter gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Updates gelten die in 5 d) (1)-(11) aufgeführten Bestimmungen der Lizenz "ActiveSlide Professional Edition" entsprechend, soweit diesen Updates kein gesonderter Lizenzvertrag oder gesonderte Nutzungsbedingungen beigefügt sind.
6. Vergütung
- Die in den bei Vertragsschluß in der Preisliste des Anbieters angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Der Erwerber kann die Vergütung mittels Kreditkarte, per Überweisung, per Scheck oder in bar entrichten. Der Erwerber verpflichtet sich, die jeweilige Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Erwerber in Zahlungsverzug.
- Der Erwerber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Anbieter anerkannt wurden.
- Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Anbieter das Recht an den Vertragsgegenständen vor. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, wenn er vom Vertrag zurücktritt z.B. wegen des Zahlungsverzugs des Kunden, die weitere Nutzung der vergütungspflichtigen Software zu untersagen und die Herausgabe bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, die Löschung des "keyfiles" zu verlangen.
- Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt des Anbieters zu informieren und den Anbieter sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung für Software "ActiveSlide Trial Edition"
- Die unentgeltliche Lieferung bzw. Bereitstellung der Software "ActiveSlide Trial Edition" erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
- Für die vergütungspflichtige Software "ActiveSlide Professional Edition" gelten die nachfolgend in Ziffer 8 dargestellten Gewährleistungsbestimmungen.
8. Gewährleistung für Software "ActiveSlide Professional Edition"
- Die Software hat die in der mitgelieferten Dokumentation beschriebene Beschaffenheit, eignet sich für die dort beschriebene Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
- Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der in der mitgelieferten Dokumentation beschriebenen Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt regelmäßig 2 Jahre. Hat der Anbieter den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Gewährleistungsfrist für diesen Mangel 3 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt, sobald Sie den für die Nutzung der Software erforderlichen "keyfile" erhalten haben.
- Werden dem Anbieter während des Laufs der Gewährleistungsfrist Mängel gemeldet, wird dieser kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen. Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem System vor Ort findet nicht statt. Für die Installation bleiben sie selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt im Rahmen der Gewährleistung insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort.
- Sollten Sie bereits eigene Daten in die Software eingestellt haben, bietet Ihnen die Software die Möglichkeit diese Daten gesondert zu speichern und dann mit geringem Aufwand nach Neuinstallation der Software wieder aufzuspielen. Korrekturen an mit Ihren eigenen Informationen bestückter Software würden einen dem Anbieter unzumutbaren Aufwand verursachen. Sie kann nur ausnahmsweise dann verlangt werden, wenn auf Grund des Mangels der Software die in die Software eingestellten Informationen nicht gesondert gespeichert und wieder eingespielt werden können, und diese Korrektur dem Anbieter noch zumutbar ist.
- Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
- Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Anbieter beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn er dazu wegen den dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder die Nacherfüllung unmöglich ist oder Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
- Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
- Sie sind zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Sie können in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.
- Der Anbieter kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde.
- Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt wird, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.
9. Begrenzung der Haftung
- Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.
- Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers sowie für den Fall, dass der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie bei Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
- Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden des Anbieters als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
- Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
10. Kündigung von Updateverträgen
Updateverträge können jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum 01.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden.
11. Schlussbestimmungen
- Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.
Stand 23.01.2004
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